Die Inspektion und was Sie darüber wissen sollten

Wissen Sie, wie oft Sie mit Ihrem Auto zur Inspektion müssen und was dort gemacht wird? Einige Hersteller geben auf Ihre Neuwagen bis zu sieben Jahre Garantie. Meist liegt die Garantiezeit aber zwischen zwei und drei Jahren. Damit der Hersteller aber auch eventuell auftretende Schäden übernimmt, müssen Sie die Inspektionsintervalle auch genau einhalten. Ignorieren Sie dies, gehen Sie ein erhöhtes Risiko ein. Was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag.

Halten Sie die Inspektionsintervalle ein

Damit es nicht zu Schäden an Ihrem Auto kommt, sollten Sie regelmäßig zur Inspektion fahren. Hier werden Verschleißteile kontrolliert und ggf. ausgetauscht. Bei neueren Modellen erfahren Sie den Zeitpunkt über die Service-Anzeige Ihres Autos. Hier werden Sie frühzeitig darauf hingewiesen. So haben Sie immer ausreichend Zeit einen Termin in einer Werkstatt zu vereinbaren. Sie sollten es vermeiden die Termine zu überschreiten. Denn hier nehmen es die Hersteller sehr genau. Sollte es zu einem Schaden kommen, übernimmt kaum ein Hersteller die Kosten. Verpflichtet ist er dazu nämlich nicht, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist. Wenn der Hersteller zahlt, dann macht er dies aus Kulanz. Tritt der Schaden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung auf, ist dies ein anderer Fall. In den ersten sechs Monaten führt dies selten zu Problemen. Danach müssen Sie beweisen können, dass der bereits vorlag, als das Auto an Sie übergeben wurde. Hier müssen Sie meist auf die Kulanz bauen. 

 

Hier nun ein paar Modelle mit Ihren vorgeschriebenen Inspektionsintervallen:

Modell Baujahr Intervall
Audi A3 1.6 2000 30.000 oder alle 24 Monate
Fiat 500 1.2 2008 30.000 oder alle 24 Monate
Ford Fiesta 1.2 2015 20.000 oder alle 12 Monate
Ford Focus 1.6 2012 20.000 oder alle 12 Monate
Mercedes C 180 1999 15.000 oder alle 12 Monate
Opel Corsa-D 1.2 2009 30.000 oder alle 12 Monate
VW Golf V/VI 1.4 2013 30.000 oder alle 24 Monate

Die Vertragswerkstatt muss es nicht sein

Wo Sie die Inspektion durchführen lassen, bleibt allerdings Ihnen selbst überlassen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass die von Ihnen gewählte Werkstatt die Arbeiten auch nach Herstellervorgaben erfüllt. Sie könnten die Ersatzteile aber auch in einem Zubehörhandel kaufen und mit in die Werkstatt bringen. Allerdings werden Sie kaum eine Werkstatt finden, die Ihnen die Teile dann auch einbaut, da diese an den Ersatzteilen ja schließlich auch verdienen. Möchten Sie Ihr Fahrzeug später wieder verkaufen, macht es sich allerdings besser, wenn Sie jedes Mal in einer Vertragswerkstatt gewesen sind. Der Wiederverkaufswert eines Mercedes sinkt erheblich, wenn Sie die Inspektionen in einer freien Werkstatt haben durchführen lassen. 

Was alles überprüft wird

Bei den Inspektionen gibt es eine kleine und eine große Inspektion. Die kleine Inspektion beinhaltet meist einen Ölwechsel und eine Überprüfung der Bremsen, des Luftfilters und der Scheibenwischanlage. Die große Inspektion fällt wesentlich umfangreicher aus. Hier werden auch das Getriebe, die Achsen, der Motor oder die Elektronik überprüft. Auch wenn die Inspektion ein paar Stunden dauert, sollten Sie nicht auf einen Ersatzwagen hoffen. Dieser Service wird nur selten kostenlos angeboten.

Die Kosten

Sie sollten aber auch wissen, dass wenn die Werkstatt einen Defekt vorfindet, die diesen nicht einfach beheben darf. Dies muss immer mit Ihnen abgesprochen werden. Aus diesem Grund sollten Sie auch der Werkstatt nicht mitteilen, dass diese alle Arbeiten erledigen sollen die notwendig sind. Bevor eine Arbeit ausgeführt wird, sollte man Sie anrufen. Die einzige Ausnahme bilden sicherheitsrelevante Teile, die ohne Rückfrage getauscht werden dürfen. Aus diesem Grund bildet ein vorheriger Kostenvoranschlag auch meist nur eine grobe Richtung. Allerdings darf die tatsächliche Rechnung den Kostenvoranschlag nicht um 20 Prozent übersteigen, wenn dies mit Ihnen nicht im Vorfeld vereinbart wurde. Bei Festpreisen sieht das anders aus. Hier muss das Angebot auch eingehalten werden. 

 

Kompliziert wird es, wenn Sie auf der Rechnung Posten finden, die überhaupt nicht gemacht wurden. Sollten Sie dies feststellen, reklamieren Sie es sofort. Später ist der Nachweis kaum noch möglich. Verzichten Sie aber auf ein vorschnelles Urteil und bezeichnen den Vorfall als Betrug. Fehler kann schließlich jeder machen und darauf wird sich die Werkstatt im Streitfall auch berufen. Ein gezielter Betrugsvorwurf ist meist nur dann möglich, wenn dies bei mehreren Kunden der Fall war und diese in der Werkstatt abkassiert wurden.

Was wenn es zum Streit zwischen Ihnen und der Werkstatt kommt?

Für diese Fälle gibt es eine Schlichtungsstelle die kostenlos arbeitet. Die entsprechenden Adressen finden Sie auf der Übersichtsseite vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Hier werden Juristen und öffentlich vereidigte Sachverständige der GTÜ, Dekra oder TÜV eingesetzt. Aber jeder Fall wird hier immer nur einmal verhandelt. Sind Sie mit dem Urteil nicht zufrieden, können Sie gegen dieses klagen. Die Werkstatt kann dies allerdings nicht. Diese muss das Urteil akzeptieren und den Entscheid hinnehmen. Die meisten Fälle lassen sich aber bereits vorab klären, wenn Sie mit dem Leiter der Werkstatt vernünftig sprechen. Denn auch diese sind auf Sie als Kunde angewiesen.